Förderaufruf: Corona Sondervermögen

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Liebe Kulturschaffenden, verpasst nicht die Möglichkeiten die sich durch diesen Fördertopf des Landes Sachsen-Anhalt für eure Projekte möglicherweise noch ergeben:

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat im Dezember 2021 ein Gesetz über die Errichtung des Sondervermögen „Corona“ (Corona-Sondervermögensgesetz Sachsen-Anhalt – SVCG) verabschiedet. Die Mittel sind für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie bestimmt. Dies umfasst neben den unmittelbaren Folgen der Pandemie auch den erforderlichen Neustart der Gesellschaft sowie die Stärkung der Pandemie-Resilienz.
Die Wiederbelebung und Wiederaufnahme kultureller Aktivitäten hat einen hohen Stellenwert für die soziale Teilhabe und den sozialen Zusammenhalt. Das Land möchte Kultureinrichtungen und -initiativen unterstützen, geeignete Formate zu entwickeln, um ihre jeweiligen kulturellen Angebote wieder aufzulegen. Hierbei sollen Anschubfinanzierungen in unterschiedlichen Bereichen unterstützen. Deshalb stehen zusätzliche Mittel aus dem Corona-Sondervermögen auch für verschiedene Kulturbereiche zu Verfügung.

Die Ausreichung der Mittel aus dem Corona-Sondervermögen erfolgt auf Grundlage der §§ 23 und 44 LHO LSA. Eine Antragstellung ist bis zum 1. Oktober 2023 für das Jahr 2024 möglich.

Es gelten folgende Rahmenbedingungen:
− Die Landesförderung kann für alle Antragsteller (natürliche Personen, juristische Per-
sonen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des privaten Rechts) bis zu
80 v.H.
betragen.
− Im Antragsformular ist unter Ziff. 6 „Projektbeschreibung“ und/oder Ziff. 7 „Begrün-
dung/Ziel der Maßnahme“ kurz und plausibel auf die Corona-Pandemie und deren Fol-
gen einzugehen. Hier kann z. B. dargelegt werden, wie das Projekt auf Auswirkungen
der Pandemie eingeht oder eine Wiederbelebung der Kultur- und Vereinstätigkeit er-
möglicht.
− Grundsätzlich sollen der jährliche Mindestbetrag der Landesförderung 5.000 € und der Höchstbetrag 25.000 € umfassen. Ein davon abweichender Förderbetrag ist ausführlich zu begründen.
Aus dem Corona-Sondervermögen fördert das Land insbesondere die folgenden inhaltlichen Schwerpunkte:

− Maßnahmen der Digitalisierung von kulturellen Einrichtungen
− Projekte, die sich mit den gesellschaftlichen Auswirkungen der Pandemie inhaltlich
auseinandersetzen und öffentlichkeitswirksam zur Aufarbeitung beitragen
− Maßnahmen, mit denen Antragstellende verstärkt in die Öffentlichkeit gehen und somit nach Schließungen und Einschränkungen aufgrund der Pandemie verstärkt auf kulturelle Projekte aufmerksam machen
− generationsübergreifende und spartenübergreifende Formate, die zum gesellschaftli-
chen Zusammenhalt beitragen und zur Interaktion anregen
− partizipative Formate, die auf die Zielgruppen ältere Menschen, Menschen mit Behin-
derung oder junge Menschen fokussieren und diese zum gestaltenden Tätigwerden
animieren
− hybride Formate, die die Chancen des digitalen Wandels für kulturelle Ausdrucksfor-
men und Begegnungen fruchtbar machen
− Maßnahmen, die eine hybride Arbeitsfähigkeit der Antragstellenden (Professionalisie-
rung, fachliche Weiterbildung, Ausstattung) nachhaltig stärken (Resilienz)
− Vorhaben zur Neuausrichtung der Museen; Entwicklung neuer musealer Inhalte und
Vermittlungsansätze, z. B. sogenannte Outreach-Ansätze und partizipative Projekte,
um die Präsenz der Museen in der Gesellschaft zu stärken
− Maßnahmen zur veränderten Öffnung von Museen einschl. zielgruppenorientierter,
auch interaktiver Angebote
− Projekte zur Netzwerkbildung und -arbeit, regionale Kooperationen
Alle Interessierten sind aufgerufen, ihren Antrag für 2024 bis zum 1. Oktober 2023 unter Verwendung des üblichen Antragsformulars auf Kulturförderung und mit explizitem Hinweis auf eine Förderung aus dem Corona-Sondervermögen beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle/Saale Referat 303 einzureichen.

 

Mehr Informationen gibts auf der Seite des Landes. https://kultur.sachsen-anhalt.de/kultur-foerdern/corona-sondervermoegen
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