Magdeburger Kultursommer 2021

Es gibt ein Förderprogramm der Kulturstiftung des Bundes um einen Kultursommer 2021 auszurichten. Dabei soll insbesondere die Freie Kulturszene angesprochen werden. Antragsteller muss aber die jeweilige Stadt oder der Landkreis sein. Einsendeschluss dafür war der 22. April 2021. Bis dahin wurde aus dem Netzwerk heraus ein Konzept und eine Gesamtkalkulation erarbeitet sowie Spielorte und Hauptverantwortliche identifiziert. Folgende Punkte waren und sind dabei entscheidend:

1. Alle Veranstaltungen müssen im Freien und im öffentlichen Raum stattfinden.

2. Die maximale Antragssumme pro Stadt oder Landkreis beträgt 500.000 €. Der Eigenanteil muss mindestens 20% betragen.

3. Die Frage wie man möglichst viele Akteure der Freien Kulturszene beteiligen kann, war eine entscheidende im Antrag.

4. Es wurde außerdem dezidiert danach gefragt, wie auch ein junges Publikum angesprochen werden kann.

5. Nachdem nun Spielorte und Hauptverantwortliche gefunden sind, können sich jetzt weitere Kulturakteur:innen melden und ihre Lust, ihren Bedarf und ihre Bereitschaft anzeigen, an einem der Orte aufzutreten, zu spielen, zu performen etc. Das Feinjustieren erfolgt letztlich im Dialog mit dem/der Spielort-Verantwortlichen. Aber um erstmal zueinander zu finden, gibt es nun das obige Kontaktformular.

6. Das Konzept welches eingereicht wurde enthält die Position “Mikroprojekte”. Mit den darin freigehaltenen 30.000 € können und sollen auch kurzfristige und kleinere Projekte noch realisiert werden können. Auch Dinge an die so schnell noch nicht gedacht werden konnte. (Zwischen Kenntnis vom Förderprogramm und Einreichung lagen gerade ca. 2 Wochen)

7. Alle Projekte stehen unter dem Vorbehalt einer Förderzusage durch die Bundeskulturstiftung. Diese wird nicht vor dem 26. Mai erwartet. Vorher können und sollten keine Verträge oder Vereinbarungen geschlossen werden.

Um Künstlerinnen und Künstlern wieder Auftrittsmöglichkeiten und der Kultur- und Veranstaltungsbranche eine Perspektive zu eröffnen, lobt die Kulturstiftung des Bundes kurzfristig das antragsoffene Förderprogramm Kultursommer 2021 aus. Der Bund stellt für die Fördermaßnahme insgesamt bis zu 30,5 Mio. Euro aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR bereit. Der Kultursommer 2021 soll zu einer verantwortungsvollen kulturellen Wiederbelebung der Städte beitragen und bundesweit mehr als 100 kreisfreie Städte und Landkreise bei der Gestaltung eines neu entwickelten, vielfältigen Kulturprogramms unterstützen.

Mit Open-Air-Konzerten, Theateraufführungen, Lesungen, Performances, Ausstellungen und anderen Formaten im öffentlichen Raum soll das kulturelle Leben aus dem digitalen Raum wieder in die urbane Öffentlichkeit verlagert und die analoge Begegnung zwischen Kulturschaffenden und ihrem Publikum ermöglicht werden. Interaktionen zwischen Künstlern und Publikum können unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Schutzverordnungen gestaltet und künstlerische Arbeiten, die während des Lockdowns entstanden sind, einer größeren Öffentlichkeit präsentiert werden.

Die Förderung wird insbesondere freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern, den Freien Szenen, lokalen Kulturakteuren und Bündnissen sowie der ansässigen Kultur- und Veranstaltungsbranche zugutekommen.

Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Landkreise. Voraussetzung für die Förderung im Programm ist, dass die Antragsteller neben einem neu entwickelten, vielfältigen Kunst- und Kulturprogramm ein Hygienekonzept für die geplanten Veranstaltungen umsetzen. Regelmäßig stattfindende Festivals wie etwa jährliche Sommerfestivals oder Stadtfeste können nicht gefördert werden – gefördert werden jedoch Veranstaltungen, die zusätzlich dazu stattfinden. Förderanträge können bis zum 22. April 2021 ausschließlich über das Online-Antragsformular eingereicht werden. 

Quelle: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/buehne_und_bewegung/detail/kultursommer_2021.html